Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch die Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Ferner sind im Familienrecht auch die nicht in der Verwandtschaft begründeten Vertretungsfunktionen Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung geregelt.

Rechtsanwältin Kauffels berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit dem Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung stehen. Im Vordergrund stehen hierbei die Regelungen der allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe bzw. die der Lebenspartnerschaft, das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft und deren rechtliche Folgen. Im Rahmen einer Ehescheidung besteht das Bedürfnis, Regelungen hinsichtlich der mit der Ehescheidung einhergehenden Folgesachen, wie dem Ehegatten- und Kindesunterhalt, dem Zugewinnausgleich und der Vermögensauseinandersetzung, dem Sorge- und Umgangsrecht, dem Versorgungsausgleich, der Hausratsteilung sowie hinsichtlich der Rechte an der Ehewohnung zu treffen.

Auch bei Unstimmigkeiten in Bezug auf die Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung steht Frau Rechtsanwältin Kauffels Ihnen zur Verfügung.

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