Im Rahmen des Verkehrsrechts beansprucht das Straßenverkehrsrecht herausragende Bedeutung für den Bürger. Es umfasst im Wesentlichen das Verkehrszivilrecht sowie das Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungs-widrigkeitenrecht.
Das Verkehrszivilrecht umschreibt den Bereich des Verkehrsrechts, in welchem der Eigentümer oder Besitzer eines Fahrzeuges Ansprüche gegen Dritte in der Regel aufgrund eines Verkehrsunfalls hat und diese gegenüber dem Unfallgegner durchsetzen möchte.
Der Verkehrsunfall ist ein Ereignis, welches den Geschädigten plötzlich und unvermittelt trifft. Die Schadensregulierung ist für den Geschädigten undurchsichtig, da das Regulierungsverhalten der gegnerischen KfZ-Haftpflichtversicherung in den meisten Fällen nicht nachvollziehbar ist. Auch in den Angelegenheiten, in denen die Schuldfrage bereits geklärt scheint, kann es zu Problemen bei der Schadensregulierung kommen.
Rechtsanwältin Kauffels übernimmt für Sie die gesamte Schadenabwicklung von der Schadenmeldung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Zu diesen gehören beispielsweise: Reparaturkosten, merkantiler Minderwert, Wiederbeschaffungsaufwand, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Kostenpauschale, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und Behandlungskosten. Auch die außergerichtlich anfallenden Rechtsanwaltsgebühren gehören zu dem ersatzfähigen Schaden, so dass diese – sofern ein Mitverschulden des Geschädigten nicht vorliegt – vollständig von der gegnerischen KfZ-Haftpflichtversicherung getragen werden müssen.
Im Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeiten- bzw. Verkehrsstrafrechts stehen Ihnen für die Beratung und Vertretung die mit Frau Rechtsanwältin Kauffels in Bürogemeinschaft verbundenen Rechtsanwälte Edgar Gärtner und Peter Slania zur Verfügung.